Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.09.1994 - 11 W 12/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 377
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.12.2002 - V ZB 23/02
Voraussetzungen des Gebührenabschlags nach der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO
Die Beauftragung einer Sozietät berechtigt und verpflichtet regelmäßig alle Mitglieder der Sozietät (BGHZ 56, 355, 359 f.;… BGH, Urt. v. 29. Oktober 1990, AnwSt (R) 11/90, NJW 1991, 49, 50; OLG Karlsruhe, JurBüro 1995, 31, 32; OLG München, JurBüro 1996, 139; OLG Brandenburg, AnwBl. 1999, 413). - OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02
Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen eines auswärtigen Mitglieds einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 14.02.1995 - 11 W 729/95
Erstattungsfähigkeit von fiktiven Informationsreisekosten eines Rechtsanwalts …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Brandenburg, 04.02.1999 - 8 W 480/98
Rechtsanwaltsvergütung: Verkehrsanwaltsgebühr bei überörtlicher Sozietät
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 12.10.1999 - 1 W 434/99
Berechnung der Anwaltskosten bei Beauftragung einer internationalen überörtlichen …
Diese Rechtsprechung beruht im wesentlichen auf der Erwägung, es entspreche der Verkehrsanschauung, dass ein Mitglied einer Anwaltssozietät namens der Sozietät handelt, wenn er ein ihm angetragenes Mandat annimmt, also nicht nur sich verpflichtet, sondern alle Sozietätsmitglieder, was auch für die überörtliche Sozietät gilt; denn der Rechtssuchende, der eine (auch überörtliche) Sozietät beauftragt, will sich in der Regel gerade die Vorteile zunutze machen, die ihm aus der gemeinschaftlichen Berufsausübung verschiedener Rechtsanwälte erwachsen (Senat KG-Report Berlin 1995, 117/118; ebenso z.B. OLG München JurBüro 1995, 250 und OLG Karlsruhe JurBüro 1995, 31). - OLG Düsseldorf, 20.08.1996 - 10 W 69/96 Vielmehr wäre diese Tätigkeit des Bremer Anwaltes durch die Prozeßgebühr, die aufgrund des der Sozietät erteilten Prozeßmandates entstanden ist (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO), abgegolten (vgl. dazu OLG München, JurBüro 1996, 139; OLG Karlsruhe, JurBüro 1995, 31 und Hansens JurBüro 1991, 1037).